Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung rügt GSAG e.V. und DentaMedica GmbH
Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. hat der GSAG – Gesellschaft für Statistik und Analyse im Gesundheitswesen e.V. und dem Unternehmen DentaMedica GmbH wegen Verstößen gegen die berufsständischen Verhaltensregeln der deutschen Markt- und Sozialforschung jeweils eine öffentliche Rüge erteilt.
Die GSAG – Gesellschaft für Statistik und Analyse im Gesundheitswesen e.V. hat das Unternehmen DentaMedica GmbH mit der Durchführung der Mediastudie „DentContacts 2009“ beauftragt, deren Durchführung mit schwerwiegenden Methodenfehlern behaftet ist. Als Auftraggeberin ist die GSAG e.V ihrer Verantwortung, keine irreführenden Befragungen zu publizieren, nicht gerecht geworden.
Die DentaMedica GmbH hat als beauftragtes Unternehmen bei der Durchführung der Studie „DentContacts 2009“ hinsichtlich Studienanlage, Frageinhalten und Auswertung die anerkannten wissenschaftlichen Grundsätze der deutschen Markt- und Sozialforschung für die Durchführung von Mediastudien nicht eingehalten.
Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung ahndet das standeswidrige Verhalten der GSAG – Gesellschaft für Statistik und Analyse im Gesundheitswesen e.V. und des Unternehmens DentaMedica GmbH in zwei formal getrennten Beschwerdeverfahren jeweils mit einer öffentlichen Rüge, um das notwendige Vertrauen der Öffentlichkeit in die Markt- und Sozialforschung zu erhalten.
23.07.2010
Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschungrügt das Unternehmen MD Mafo-Dresden
Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. hat dem Unternehmen MD Mafo-Dresden und seinem Inhaber auf eine Beschwerde hin eine Rüge erteilt, weil sich MD Mafo-Dresden grob standeswidrig verhalten hat.
Die Befragungen der MD Mafo-Dresden erfolgen unzulässig unter der Voraussetzung vorheriger, erheblicher Zahlungen der Testpersonen, die durch die Abnahme eines Zeitschriftenabonnements ersetzt werden können. Dies entspricht in keiner Weise den Gepflogenheiten in der Markt- und Sozialforschung. Die „Befragungen“ der MD Mafo-Dresden sind eindeutig als Scheinbefragungen einzustufen und dem Verkauf zuzuordnen. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Gebot der Abgrenzung der Marktforschung von forschungsfremden Tätigkeiten als Grundprinzip berufsständischen Verhaltens.
Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung ahndet das standeswidrige Verhalten des Unternehmens MD Mafo-Dreden mit einer öffentlichen Rüge, um das notwendige Vertrauen der Öffentlichkeit in die Markt- und Sozialforschung zu erhalten. Er hat außerdem von der durch die Beschwerdeordnung vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, das gerügte Verhalten der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu melden.
30.06.2010