Pressemitteilungen

10 Jahre Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. - Selbstregulierung der Branche

Berlin, 5. August 2011. Jeder, der in Deutschland Markt- und Sozialforschung betreibt oder in Auftrag gibt, ist den Berufsgrundsätzen und Standesregeln der deutschen Markt- und Sozialforschung verpflichtet. Um diese Standesregeln durchzusetzen und Verstöße gegen deren Einhaltung zu sanktionieren, gründeten die deutschen Verbände der Markt- und Sozialforschung 2001 den Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V.

An ihn können sich Marktforschungsinstitute und Befragte wenden, wenn sie einen Regelverstoß zu erkennen glauben. Als Sanktionen erteilt der Rat öffentliche Rügen oder, als mildere Maßnahme, Ermahnungen. In seinem zehnjährigen Bestehen erreichten den Rat insgesamt 63 Beschwerden, bei 20 Beschwerden folgte eine öffentliche Rüge, bei 12 Beschwerden wurde mit einer Ermahnung reagiert.

Die in einem internationalen Kodex (ICC/ESOMAR International Code on Market and Social Research) festgelegten Standesregeln gelten weltweit als berufsethische und berufsständische Grundlagen für die Markt- und Sozialforschung. Die dem Kodex vorangestellte Deutsche Erklärung beinhaltet nationale Bestimmungen zum Datenschutzrecht und weist besonders auf die Einhaltung der Wissenschaftlichkeit der Vorgehensweise, das Anonymisierungsgebot sowie die strikte Abgrenzung zu forschungsfremden Tätigkeiten wie Werbung und Verkauf hin.

Für einzelne Forschungsbereiche und Forschungstechniken gibt es in Deutschland gesonderte Richtlinien und Qualitätsstandards. Dazu gehören beispielsweise Richtlinien zur Befragung von bestimmten Zielgruppen, wie Minderjährige oder Ärzte. Auch für die einzelnen Erhebungsarten (Telefon, Online, Gruppendiskussionen, Mystery Research) wurden eigene Richtlinien festgelegt. Hierüber soll vor allem das Verhalten gegenüber den Befragten sowie der korrekte Umgang mit ihren Informationen und Daten definiert werden.

Befragte, Auftraggeber, aber auch Wettbewerber können sich an den Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. wenden, wenn sie glauben, eine Verletzung der Standesregeln der Markt- und Sozialforschung entdeckt zu haben bei Markt- und Sozialforschern, Markt- und Sozialforschungsinstituten oder Forschungseinrichtungen, die sich mit Markt- und Sozialforschung befassen.

Beschwerden sollten die regelverletzende Einrichtung sowie den Beschwerdegrund benennen und schriftlich an den Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. gerichtet werden:

Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V.
Langer Weg 18
60489 Frankfurt am Main


Diese Pressemeldung wurde von der Initiative Markt- und Sozialforschung e.V. verfasst.

Die Initiative Markt- und Sozialforschung informiert die Öffentlichkeit über Markt- und Sozialforschung und deren Unterschied zu Werbung und Verkauf. Weitere Aufgaben sind, die Garantie von Anonymität und Datenschutz zu betonen und den Nutzen von Markt- und Sozialforschung für die Gesellschaft zu verdeutlichen.

Träger der Initiative sind die Branchenverbände der Markt- und Sozialforschung:

ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V.

Arbeitsgemeinschaft Sozialwissenschaftlicher Institute e.V. (ASI)

BVM Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher e.V.

Deutsche Gesellschaft für Online-Forschung e.V. (DGOF)


Kontakt
Initiative Markt- und Sozialforschung e.V.
Dr. Sibylle Appel
Kontorhaus Mitte
Friedrichstraße 187
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 – 49 90 74 19
Fax: +49 (0)30 – 49 90 74 21
presse@deutsche-marktforscher.de
www.deutsche-marktforscher.de

 

Schiedsstelle der Markt- und Sozialforschung gegründet


Der ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V., die ASI Arbeitsgemeinschaft Sozialwissenschaftlicher Institute e.V. und der BVM Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher e.V. haben eine verbandsübergreifende Schiedsstelle der deutschen Markt- und Sozialforschung eingerichtet. Die Gründungsversammlung des die Schiedsstelle tragenden Vereins „Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V.“ fand am 29. März 2001 in Bonn statt. Zum Vorsitzenden des Vereins wurde Dr. Rudolf Sommer und zu dessen Stellvertreter Prof. Dr. Heinrich Best gewählt.

Die Aufgabe des Rats der Deutschen Markt- und Sozialforschung ist es, für die Einhaltung der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze und Standesregeln sowie der wissenschaftlichen Qualitätsstandards der deutschen Markt- und Sozialforschung Sorge zu tragen, mit dem Ziel, das Ansehen der Markt- und Sozialforschung in der Öffentlichkeit zu wahren.

Die Schiedsstelle ist zuständig für Beschwerden wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Berufsgrundsätze und Standesregeln der deutschen Markt- und Sozialforschung sowie Nichteinhaltungen der Qualitätsstandards der Markt- und Sozialforschung, soweit diese zugleich einen Verstoß gegen die Berufsgrundsätze und Standesregeln darstellen. Zu den grundlegenden Standesregeln der Markt- und Sozialforschung gehören die Anonymisierung der erhobenen Daten sowie die strikte Trennung von wissenschaftlicher Forschung und anderen Tätigkeiten. Die Qualitätsstandards der Markt- und Sozialforschung verlangen die Einhaltung wissenschaftlich-methodischer Grundanforderungen bei der Durchführung von Forschungsaufträgen.

Die Berufsgrundsätze und Standesregeln der deutschen Markt- und Sozialforschung sind festgeschrieben im „IHK/ESOMAR Internationalen Kodex für die Praxis der Markt- und Sozialforschung“ einschließlich der vorangestellten „Erklärung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland“ und den verschiedenen Richtlinien von ADM, ASI und BVM. Die wissenschaftlichen Qualitätsstandards sind dokumentiert in den von ADM, ASI und BVM gemeinsam herausgegebenen „Standards zur Qualitätssicherung in der Markt- und Sozialforschung“.

An die Schiedsstelle kann sich jede natürliche oder juristische Person wenden, die sich durch ein den Berufsgrundsätzen und Standesregeln der deutschen Markt- und Sozialforschung widersprechendes Verhalten eines Markt- und Sozialforschers, eines Markt- und Sozialforschungsinstituts oder einer im Bereich der Markt- und Sozialforschung tätigen betrieblichen Stelle oder sonstigen Einrichtung als Befragter, Auftraggeber oder Wettbewerber in ihren Rechten verletzt sieht. Außerdem sind Organisationen beschwerdeberechtigt, die nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb klagebefugt sind.

Die Schiedsstelle besteht aus einem Prüfungsausschuss und einem Beschwerderat. Beide Organe setzen sich aus je einem Vertreter von ADM, ASI und BVM zusammen. Prüfungsausschuss und Beschwerderat werden auf der Grundlage der vom Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung als Teil der Satzung beschlossenen Beschwerdeordnung tätig. Zum Vorsitzenden des Beschwerderates wurde Dr. Emil Bruckert und zu dessen Stellvertreter Professor Dr. Erwin K. Scheuch ernannt.

Die Aufgabe des Prüfungsausschusses besteht in der Prüfung der eingegangenen Beschwerden, die entweder an den Beschwerderat zur Verhandlung weitergeleitet oder zurückgewiesen werden, wenn das beanstandete Verhalten offensichtlich keinen Verstoß darstellt. Der Beschwerderat entscheidet über die ihm vom Prüfungsausschuss vorgelegten Beschwerden. Dabei haben die beteiligten Parteien die Möglichkeit, ihre Auffassungen darzulegen.

Der Beschwerderat kann die beschwerte Partei von dem erhobenen Vorwurf freisprechen, eine Ermahnung aussprechen oder eine Rüge erteilen. Im letztgenannten Fall kann zusätzlich dem zuständigen Verband der Ausschluss des betreffenden Mitglieds empfohlen werden. Außerdem können die für den Verstoß eventuell zuständigen Behörden informiert werden.

Beschwerden sind unter Angabe des Beschwerdegrundes schriftlich an die Geschäftsstelle des Rates zu richten: Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V., Langer Weg 18, 60489 Frankfurt am Main.


Erich Wiegand

Frankfurt am Main, am 6. April 2001