Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. wurde 2001 als verbandsübergreifende Beschwerdestelle gegründet. Träger des Rats sind die vier deutschen Branchenverbände der Marktforschung und Sozialforschung:
Der Rat regelt eigenverantwortlich die Belange der Profession. Mit dieser Form der Selbstkontrolle haben die Verbände eine unabhängige Einrichtung geschaffen, die gleichermaßen das Ansehen der Marktforschung und Sozialforschung in der Öffentlichkeit wie auch die Profession selbst stärkt.
Der Rat der Dt. Marktforschung und Sozialforschung verfügt über vier wichtige Organe, die das reibungslose Funktionieren gewährleisten: die Mitgliederversammlung, den Vorstand, den Beschwerderat und die Servicestelle.
- Die Mitgliederversammlung besteht aus jeweils einem entscheidungsbefugten Vertreter von ADM, ASI, BVM und DGOF sowie acht erfahrenen Einzelmitgliedern aus der Marktforschungs- und Sozialforschungsbranche.
- Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden und der Stellvertretung.
- Der Beschwerderat besteht aus zwei Kammern mit jeweils einem/einer Vorsitzenden, einem/einer Stellvertreter/in und fünf Beisitzern.
- Die Servicestelle, bestehend aus Inhaber/in und Stellvertreter/in, steht Beschwerdeführenden als erste Anlaufstelle für die Einreichung von Beschwerden zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der Rat einen/eine Geschäftsführer/in und eine Geschäftsstelle, die sich um die laufenden Geschäfte des Vereins und der Beschwerdekammern kümmern.
Organe des Vereins
Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung sorgt für die Einhaltung der Berufsgrundsätze und Standesregeln in der Marktforschung und Sozialforschung. Dabei kann es sich um eine Telefonumfrage, eine Online-Umfrage oder auch andere Studien handeln.
Diese Regeln sind festgeschrieben…
- im ICC/ESOMAR Internationaler Kodex für die Markt- und Sozialforschung,
- der Deutschen Erklärung,
- den Richtlinien der deutschen Marktforschungsverbände sowie
- den Qualitätsstandards.
Sie gewährleisten den Schutz der Untersuchungsteilnehmer/innen, der Auftraggeber, der Markt- und Sozialforscher/innen sowie der Öffentlichkeit.
Zum Berufsethos der Markt- und Sozialforschung gehört untrennbar auch das Arbeiten nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden.
Um seine Aufgabe zu erfüllen, hat der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung eine Beschwerdeordnung erlassen und einen Beschwerderat eingerichtet. Der Beschwerderat besteht aus zwei Kammern, jeweils mit einem/einer Vorsitzenden, einem/einer Stellvertreter/in und Beisitzern.
Je nach Schwere des Verstoßes kann die zuständige Kammer
- einen Hinweis,
- eine Missbilligung oder
- eine Rüge
aussprechen.
Eine Rüge wird unter Nennung des Beschwerdegegners vom Rat veröffentlicht. Darüber hinaus kann eine Information der zuständigen Behörden über das Verfahren erfolgen.
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